Menü
Schließen

Standorte ▼

Wachsmann Fahrschulegruppe

Unser Ausbildungsangebot:

PKW Klasse B, Bf17, BE, B96, B197 (Automatikführerschein)
Krafträder Klasse A, A2, A1, B196, AM, Mofa
LKW: Klasse T, C/CE (C1+C1E auf Anfrage)
 

Erste-Hilfe-Kurse für die Fahrschule

Einige Wochen vor der Theorieprüfung müssen alle Antragsdokumente dem Straßenverkehrsamt vorliegen. Zu den Antragsdokumenten gehört in der Regel auch die 1. Hilfe-Kurs-Bescheinigung. 

 

Hinweis: Auswärtige Ferienfahrschüler müssen den Erstehilfe-Kurs bereits vorher am Heimatort absolvieren, da dieser bei der Antragstellung beim Verkehrsamt mit eingereicht werden muss.

 

Erste-Hilfe-Bescheinigung verbummelt? Wenn der Kurs nicht zu lange her ist, können Sie bei den meisten Kursanbietern eine Ersatzbescheinigung anfordern.

 

Wie alt darf die Bescheinigung sein? Für den Führerscheinantrag ist die 1. Hilfe-Bescheinigung in der Regel ein Leben lang gültig. Alte Bescheinigungen über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" werden von den meisten Verkehrsämtern nicht mehr akzeptiert.

 

Erste-Hilfe-Kurse für unsere Fahrschule in Neermoor

Wir bieten regelmäßig 1. Hilfe Kurse in unseren eigenen Fahrschulräumen an.

 

Zu den Kursen bitte Ausweis mitbringen.

 

Vorherige Anmeldungen unter Telefon: (0 49 43) 9 24 46 45 (diese Nummer kann auch WhatsApp).



Tolle Fahrstunden!


"Es hat immer sehr viel Spaß gemacht, ich habe meinen Führerschein in den Sommerferien bestanden und trotz einiger Komplikationen durch einen super Fahrlehrer gelernt, eine gute Fahrerin zu werden! Vielen Dank dafür. :)"


25.08.2018

Fahrlehrer: Matthias Albers