Fahrerlaubnisklassen

Informieren Sie sich hier über die Führerscheinklassen.
Erfahren Sie per Mausklick alles was Sie über die Führerscheinklassen wissen müssen. Hier wird beschrieben, wie viel Mindeststunden Sie in Theorie und Praxis benötigen. Außerdem erhalten Sie interessante Informationen zur Prüfungsdauer und den erlaubten Fehlerpunkten in der Theorie.

Klasse B - PKW und LKW bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse

Klasse: B - PKW und LKW bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse
Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:
- (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
- (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)
Autoführerschein (Ersterteilung / Erweiterung)
Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Hinweis: Bei Erweiterung (Mofa zählt nicht) nur 6x Grundstoff erforderlich.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 45
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

Klasse: B - PKW und LKW bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse
Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:
- (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
- (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)
Automatikausbildung - Autoführerschein
Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Hinweis: Bei Erweiterung (Mofa zählt nicht) nur 6x Grundstoff erforderlich.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 45
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

Klasse: B - PKW und LKW bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse
Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B gefahren werden:
- (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 3,5t zGM.
- (Zugfahrzeug der Klasse B von 3,5t zGM.) + (Anhänger 750kg zGM.)
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)
Auffrischungskurs bei Besitz der Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
-
Theorie-Prüfung:
-
Hinweis: Sie dürfen jederzeit an unserem Theorieunterricht teilnehmen.
Praxis-Ausbildung:
-
Praxis-Prüfung:
-
Hinweis: Auf Wunsch frischen wir alle Bereiche (wie z. B. Landstraßen, Autobahn, Stadtfahren und Einparken) auf und beseitigen gezielt Ihre Ängste oder Probleme im Straßenverkehr.

Klasse BE - Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 7,0t zulässiger Gesamtmasse)

Klasse: BE - Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 7,0t zulässiger Gesamtmasse)
Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse BE gefahren werden:
- (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. Anhängers) in Summe max.7,0t zGM.
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)
- keine Theorie-Prüfung erforderlich
- Praxis-Prüfung und vorherige Antragstellung erforderlich
Anhängerführerschein BE mit 17/18
Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
-
Hinweis: keine Theorieausbildung erforderlich
Theorie-Prüfung:
-
Hinweis: keine Theorieprüfung erforderlich
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 1
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 45
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

Klasse B96 - Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 4,25t zulässiger Gesamtmasse)

Klasse: B96 - Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 4,25t zulässiger Gesamtmasse)
Folgende Anhänger dürfen mit der Klasse B96 gefahren werden:
- (zGM. eines Zugfahrzeuges der Klasse B) + (zGM. eines Anhängers) in Summe max. 4,25t zGM.
zGM. = zulässige Gesamtmasse (ersichtlich im Fahrzeugschein)
- keine Theorie-Prüfung erforderlich
- keine Praxis-Prüfung erforderlich
- Lehrgang in der Fahrschule erforderlich
B96
Mindestalter: 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B oder BF17
Eingeschlossene Klassen: -
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
-
Hinweis: Theoretische Fahrerschulung von mind. 2,5 Std. (150 Minuten)
Theorie-Prüfung:
-
Hinweis: Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich.
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Praktische Fahrerschulung von mind. 3,5 Std. (210 Minuten)
Praxis-Prüfung:
-
Hinweis: Eine Praxisprüfung ist nicht erforderlich.

Klasse A - großes Motorrad (ohne Leistungsbegrenzung)

Klasse: A - großes Motorrad (ohne Leistungsbegrenzung)
Große Motorräder über 35 kW / 47 PS (bei weniger PS reicht auch die Klasse A2)
Achtung: Die große Klasse A kann nur erlangen, wer mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besitzt ODER mind. 24 Jahre alt ist.
- Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Ersterteilung / Erweiterung (ohne Vorbesitz der Kl. A2 oder A1)
Mindestalter: 24 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Theorieunterrichte aus vorherigen Ausbildungen sind 2 Jahre gültig (Ausbildungsbescheinigung erforderlich). Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse: A - großes Motorrad (ohne Leistungsbegrenzung)
Große Motorräder über 35 kW / 47 PS (bei weniger PS reicht auch die Klasse A2)
Achtung: Die große Klasse A kann nur erlangen, wer mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besitzt ODER mind. 24 Jahre alt ist.
- Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Kl. A2 mehr als 2 Jahre)
Mindestalter: 20 Jahre
Hinweis: nur bei Vorbesitz der Kl. A2 von 2 Jahren!
Erforderlicher Vorbesitz: 2 Jahre die Klasse A2 oder Direkteinstieg mit 24J.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Theorieausbildung erforderlich.
Theorie-Prüfung:
-
Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich.
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse: A - großes Motorrad (ohne Leistungsbegrenzung)
Große Motorräder über 35 kW / 47 PS (bei weniger PS reicht auch die Klasse A2)
Achtung: Die große Klasse A kann nur erlangen, wer mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besitzt ODER mind. 24 Jahre alt ist.
- Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Kl. A1) oder (Vorbesitz Kl. A2 weniger als 2 Jahre)
Mindestalter: 24 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: A1 oder A2
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Theorieunterrichte aus vorherigen Ausbildungen sind 2 Jahre gültig (Ausbildungsbescheinigung erforderlich).
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 6
Hinweis: Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 2
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse A2 - kleines Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)

Klasse: A2 - kleines Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)
Motorräder bis max. 35 kW / 47 PS
- Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Ersterteilung / Erweiterung (ohne Vorbesitz der Kl. A1)
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 60
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse: A2 - kleines Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)
Motorräder bis max. 35 kW / 47 PS
- Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
A2 (mit Vorbesitz der Kl. A1 - mehr als 2 Jahre)
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: A1
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
-
Hinweis: keine Theorieausbildung erforderlich.
Theorie-Prüfung:
-
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse: A2 - kleines Motorrad (max. 35 kW / 47 PS)
Motorräder bis max. 35 kW / 47 PS
- Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren, ist keine Theorieprüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
A2 (mit Vorbesitz der Kl. A1 - weniger als 2 Jahre)
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: A1
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 6
Hinweis: Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 2
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse A1 - großes Moped (max. 125 Kubik / max. 11 kW / 15 PS)

Klasse: A1 - großes Moped (max. 125 Kubik / max. 11 kW / 15 PS)
Gefahren werden dürfen: Krafträder bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung.
Vorteile der Klasse A1:
- Wer die Klasse A1 mind. 2 Jahre besitzt kann die Klasse A2 (Motorräder bis 47 PS) ohne Theorieprüfung und ohne Sonderfahrten machen.
Besonderheiten:
- (Begrenzung auf 80 km/h für unter 18 Jährige ist ab 19.01.2013 entfallen).
- Wem die Klasse 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, darf ohne Prüfung Krafträder der Klasse A1 fahren.
Ersterteilung / Erweiterung
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: AM
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 4
Hinweis: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (Mofa zählt nicht) sind nur 6x Grundstoff erforderlich. Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind nur 6 Fehlerpunkte erlaubt. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 4
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 45
Hinweis: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße. Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse AM - Roller / kleines Moped (max. 50 Kubik / max. 45 km/h bbH)

Klasse: AM - Roller / kleines Moped (max. 50 Kubik / max. 45 km/h bbH)
M - 50er Moped/Roller (Kleinkrafträder max. 45km/h, max. 50ccm)
Ersterteilung
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: keine
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine Sonderfahrten erforderlich. Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers. Zu den Fahrstunden muss Schutzbekleidung (Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhose, Handschuhe und Motorradstiefel) getragen werden. Helme haben wir in der Fahrschule in verschiedenen Größen vorrätig.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 45
Hinweis: Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften. Komplette Schutzbekleidung mitbringen. Personalausweis mitbringen!

Klasse Mofa oder Mofa-Roller (auf 25km/h gedrosselt)

Klasse: Mofa oder Mofa-Roller (auf 25km/h gedrosselt)
Mofa oder Mofaroller - max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre Mofa ist keine Führerscheinklasse im amtlichen Sinne, da lediglich eine Prüfbescheinigung ausgestellt wird.
• Theorieprüfung erforderlich
• keine Praxisprüfung erforderlich
• Einweisung und Übungsfahrt mit Fahrlehrer vorgeschrieben (90 Min.)
• mind. 6x am Theorieunterricht teilnehmen
• Passfoto ist 1-2 Wochen vor der Prüfung in der Fahrschule oder beim TÜV einzureichen
• Personalausweis ist zur Theorieprüfung mitzubringen!
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 7
Hinweis:
• 1 Passfoto ist 1-2 Wochen vor der Prüfung in der Fahrschule oder beim TÜV einzureichen
• Der Personalausweis ist zur Theorieprüfung mitzubringen!
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis:
• Übungsfahrt mit dem Fahrlehrer vorgeschrieben
Praxis-Prüfung:
-
Hinweis:
• keine praktische Prüfung

Klasse L - kleiner Traktor bis 40 km/h bbH (mit Anhänger max. 25 km/h bbH)

Klasse: L - kleiner Traktor bis 40 km/h bbH (mit Anhänger max. 25 km/h bbH)
Ersterteilung
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: keine
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 2
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Keine praktische Ausbildung erforderlich.
Praxis-Prüfung:
-
Hinweis: Keine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse T - großer Traktor bis 60 km/h bbH (unter 18J. max. 40 km/h bbH)

Klasse: T - großer Traktor bis 60 km/h bbH (unter 18J. max. 40 km/h bbH)
Ersterteilung
Mindestalter: 16 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz: kein Vorbesitz erforderlich
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 12
Zusatzstoff: 6
Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
-
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 60
Hinweis: Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften. Personalausweis mitbringen!

Klasse C - großer LKW (ohne Begrenzung der zGM.) + (Anhänger max. 750kg zGM.)

Klasse: C - großer LKW (ohne Begrenzung der zGM.) + (Anhänger max. 750kg zGM.)
Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre beim Straßenverkehrsamt verlängert werden. Hierzu müssen Sie (ca. 4-5 Wochen vor dem Ablauftermin) beim Verkehrsamt die unten aufgeführten Antragsunterlagen (inkl. der ärztlichen und augenärztlichen Gutachten) erneut einreichen.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse B)
Mindestalter: 21 Jahre
Hinweis: (mit 18, sofern man sich in einer BKF-Ausbildung befindet oder absolviert hat)
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 10
Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 5
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 2
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 75
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

Klasse: C - großer LKW (ohne Begrenzung der zGM.) + (Anhänger max. 750kg zGM.)
Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre beim Straßenverkehrsamt verlängert werden. Hierzu müssen Sie (ca. 4-5 Wochen vor dem Ablauftermin) beim Verkehrsamt die unten aufgeführten Antragsunterlagen (inkl. der ärztlichen und augenärztlichen Gutachten) erneut einreichen.
In gemeinsamen Ausbildungsgang C+CE
Mindestalter: 21 Jahre
Hinweis: (mit 18, sofern man sich in einer BKF-Ausbildung befindet oder absolviert hat)
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 14
Hinweis: Der Unterricht für das Zusatzwissen findet nach Absprache mit dem Fahrlehrer statt.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 8
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 3
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 3
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variiert nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 75
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

Klasse CE - Anhängerführerschein für großen LKW

Klasse C1 - Kleiner LKW bis 7,5t zgM.

Klasse: C1 - Kleiner LKW bis 7,5t zgM.
C1 - kleine LKW bis 7,5t Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse B)
Mindestalter: 18 Jahre
Hinweis: Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 5
Hinweis: Der Zusatzwissen-Unterricht erfolgt nach Absprache mit dem Fahrlehrer.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 3
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 1
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 1
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 75
Hinweis: Personalausweis mitbringen!

Klasse: C1 - Kleiner LKW bis 7,5t zgM.
C1 - kleine LKW bis 7,5t Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
C1+C1E (gemeinsame Ausbildung)
Mindestalter: 18 Jahre
Hinweis: Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 5
Hinweis: Termine für den Zusatzunterricht bitte mit dem Fahrlehrer vereinbaren.
Theorie-Prüfung:
Die Theorieprüfung ist frühestens: 3 Monat(e) vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Minuten Theorieprüfung: 45
Max. erlaubte Fehlerpunkte: 10
Hinweis: 2 falsche Fragen mit 5 Fehlerpunkte=nicht bestanden. Personalausweis mitbringen!
Praxis-Ausbildung:
Überlandfahrten zu je 45 Minuten: 4
Autobahnfahrten zu je 45 Minuten: 2
Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten: 2
Hinweis: Die Anzahl der Übungsfahrstunden variieren nach Lernfortschritt des Fahrschülers.
Praxis-Prüfung:
Die Praxisprüfung ist frühestens 1 Monat(e) vor erreichen des Mindestalter möglich.
Minuten Prüfungsfahrt: 75
Hinweis: Es sind 2 Praxisprüfungen (C1+C1E) erforderlich. Personalausweis mitbringen!

Klasse C1E - Anhängerführschein für kleinen LKW bis 7,5t zgM.

Klasse BKF LKW - Beschleunigte Grundqualifikation

Klasse: BKF LKW - Beschleunigte Grundqualifikation
BKF LKW - Beschleunigte Grundqualifikation
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: C, CE
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
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Theorie-Prüfung:
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Praxis-Ausbildung:
-
Praxis-Prüfung:
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Klasse BKF LKW - Weiterbildungsmodul

Klasse: BKF LKW - Weiterbildungsmodul
BKF LKW - Weiterbildungsmodul
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: C, CE
Antragspapiere:
Die Genehmigung Ihrer Prüfungen durch das Verkehrsamt dauert ca. 3-6 Wochen. Bei polizeilichen Auffälligkeiten kann dieses deutlich länger dauern!
Benötigte Dokumente:
Theorie-Ausbildung:
-
Theorie-Prüfung:
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Praxis-Ausbildung:
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Praxis-Prüfung:
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