
B196 - Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.
Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Antragstellung bei der Führerscheinstelle
- Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden = Theorie (4x90 Min.) und Praxis (5x90 Min.)
Gefahren werden dürfen:
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- max. 0,1kW/kg.
- die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig
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B196 macht Ihren Kurzurlaub zum Abenteuerurlaub
Die B196-Ausbildung kann in wenigen Tagen absolviert werden. Viele unserer Standorte verfügen auch über Unterkünfte. Verbinden Sie Ihre Bikerausbildung doch einfach mit einem Kurzurlaub und besuchen Sie uns für einige Tage. Reservieren Sie hier Ihren Kursplatz.
Sehr cooler Fahrlehrer
"Daniel hat mir immer alles gut und in Ruhe erklärt. Bin sehr zufrieden und kann Daniel nur weiterempfehlen. Top Fahrlehrer"
Amer Alhussain - 05.10.2021
Fahrlehrer: Daniel Runde