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Papiere und Antragstellung

Folgende Antragspapiere müssen frühstmöglich (je nach Verkehrsamt 4-12 Wochen) vor der Theorieprüfung beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) des 1. Wohnsitzes eingereicht werden. Wenn sich Ihr 1. Wohnsitz im Landkreis der Fahrschule befindet, so reichen Sie die Antragsunterlagen einfach in der Fahrschule ein. Wir leiten den Antrag dann gerne für Sie weiter an das Straßenverkehrsamt.

 

Bitte beachten Sie, dass vor Genehmigung Ihres Führerscheinantrages durch das zuständige Straßenverkehrsamt keine Theorie- oder Praxisprüfung möglich ist!

 
Der Führerscheinantrag ist ab Antragstellung 1 Jahr gültig. Solange haben Sie Zeit die Theorieprüfung zu bestehen. Mit Bestehen der Theorieprüfung verlängert sich der Antrag automatisch (ab dem Tag der Theorieprüfung) um 1 Jahr. Eine bestandene Theorieprüfung ist somit also immer genau 1 Jahr gültig.
 

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag):

  • Antragsformular - (bekommen Sie in Ihrer Fahrschule oder als Download)
  • 1 Pass-Foto (biometrisch)
  • 1 Sehtest (vom Optiker - nicht älter als 2 Jahre)
  • 1.Hilfe-Bescheinigung
  • beidseitige Kopie vom Personalausweis
  • beidseitige Kopie Ihres bisherigen Führerscheins (nur bei Erweiterung erforderlich)
  • Das Straßenverkehrsamt berechnet für die Bearbeitung der Antragspapiere je nach Verkehrsamt ca. 40,- bis 50,- Euro

 

Bei Führerschein mit 17 (BF17) benötigen Sie noch zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Antragsformular - Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 (bekommen Sie in Ihrer Fahrschule oder als Download)
  • pro Begleitperson (beidseitige Kopie vom Personalausweis)
  • pro Begleitperson (beidseitige Kopie vom Führerschein)
  • Download-Formular für weitere Begleitpersonen, wenn mehr als 2 gewünscht sind

 

Ausländische Fahrschüler/innen benötigen noch zusätzlich folgende Unterlagen:

  • ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde
  • falls vorhanden - ausländischen Führerschein im Original
  • falls vorhanden - amtliche Übersetzung des ausländischen Führerscheins  (siehe ADAC -> in Leer im Reisebüro im Ceka in der Mühlenstraße -> Telefon 0491-61004)

 

Fall Sie Ihren Führerscheinantrag selber bei Ihrem Verkehrsamt einreichen, so möchte das Amt wissen, welche Prüfbehörde (TÜV oder Dekra) für Ihre Fahrschule zuständig ist. Die Anschrift der Prüfbehörde erfahren Sie, in dem Sie auf den für Sie relevanten Fahrschulstandort und anschließend im Standortmenü auf TÜV klicken:

 

AugustfehnAurichBarßelFlachsmeerHeselHollwegeLeerLogaMittegrossefehnNeermoorOstrhauderfehnPapenburgRemelsRhauderfehnRhedeVeenhusenWarsingsfehnWeenerWesterstedeWiesmoor

 

Formulare für die Fahrschulanmeldung

Wenn Sie gerne schon zu Hause die Anmeldeunterlagen für die Fahrschule vorbereiten möchten, so können Sie hier alle erforderlichen Formulare downloaden. Selbstverständlich haben wir alle Formulare auch in den Fahrschulen für Sie vorrätig.

 

Bitte beachten Sie, dass die Straßenverkehrsämter der unterschiedlichen Landkreise teilweise unterschiedliche Antragsformulare verwenden. Laden Sie sich deshalb die amtlichen Antragsunterlagen besser von der Standortseite Ihrer Fahrschule runter. Dort finden Sie das individuelle Antragsformular des Landkreises der Fahrschule. Auswärtige Ferienfahrschüler können die Formulare hier benutzen.

Die lustigen Fahrstunden ;)


"Thomas ein super fahrlerer , immer für drauf .... sympathisch, sehr aufmerksam und bei fragen immer eine Antwort parat.... mach weiter so Thomas :) ... die Theorie bei Ralph auch immer super macht weiter so ;)"


27.04.2018

Fahrlehrer: Fahrschule Harms