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B197 - die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.

 

Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das "Loswerden" der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich. Dies soll sich nun bald ändern.

 

Was ab dem 01.04.2021 geändert hat:

 

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

 

Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

 

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
  • Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!

 

Fordern Sie hier ein Preisangebot für den Automatikführerschein an: Kostenanfrage.

 

 

 

Meine Fahrstunden bei Uwe Wachsmann


"Liebe Wachsmänner, herzliche Grüße aus Düsseldorf. Ich möchte mich hier noch einmal für den unermüdlichen Einsatz der GESAMTEN Famile Wachsmann bedanken. Ohne Eure beispielloses Engagement wäre es für mich unmöglich gewesen, die praktische Fahrprüfung zu bestehen. Uwe ist meiner Meinung nach der beste Lehrer, dem ich je begegnet bin. Auch wenn es manchmal beinah unmöglich war, zu mir durch zu dringen, hat Uwe nie aufgegeben und sich jeden Tag wieder aufopferungsvoll in neue Fahrstunden mit mir begeben. Auch als ich nicht mehr daran glaubte, jemals fahren zu lernen, hat Uwe nie an mir gezweifelt und mir neuen Mut gegeben. Ich bin mir sicher, Uwe könnte - wenn er müsste - auch einern altersschwachen Schildkröte das Fahren beibringen (vorausgesetzt, sie bringt die körperlichen Voraussetzungen mit). Ganz im Ernst: Danke, danke, danke. Das war mehr als nur ein Fahrunterricht, das war Lernen fürs Leben. Ich wünsche der gesamten Familie Wachsmann und besonders Uwe alles Liebe und Gute. Dirk"


Dirk - 26.02.2009

Fahrlehrer: Uwe Wachsmann