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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen von Fahrschülern an die Fahrschule:

  1. Mit welchen Kosten muss ich für meine Führerscheinausbildung rechnen?
  2. Hilfe ich bin beblitzt worden! Mit welchen folgen habe ich zu rechnen?
  3. Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein?
  4. Kann man bei Ihnen ausschließlich Schnellkurse machen oder auch normale Fahrschule?
  5. Fallen beim Schnellkurs mehr Fahrschüler durch die Prüfung, als bei anderen Fahrschulen?
  6. Welche Dokumente benötige ich zur Führerscheinausbildung?
  7. Kann ich die Prüfungen erst mit 18 Jahren ablegen?
  8. Haben Sie auch Fahrschulen außerhalb von Leer-Ostfriesland?
  9. Wo liegt Ostfriesland?
  10. Kann ich die Fahrschule wechseln und meine Ausbildung in Ihrer Fahrschule fortsetzen?
  11. Muss ich mich bei einem Fahrschulwechsel bei meinem alten Fahrlehrer abmelden?
  12. Fallen bei einem Fahrschulwechsel zusätzliche Gebühren an?
  13. Wie oft muss ich zum Theorieunterricht kommen?
  14. Was sind Sonderfahrten?
  15. Wie viele Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben?
  16. Wie viele Fahrstunden benötigen im Durchschnitt die Fahrschüler?
  17. Gibt es die Möglichkeit die praktische Prüfung zum gegebenen Zeitpunkt im Heimatort oder auch in Leer anzutreten, da der Geburtstag die Frist zur Prüfung um einige Tage überschreitet?
  18. Kann man auch die Theorie zu Hause lernen und auf den Theorieunterricht verzichten?

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  1. Mit welchen Kosten muss ich für meine Führerscheinausbildung rechnen?

    Klicke hier für unsere Kostenauskunft


     
  2. Hilfe ich bin geblitzt worden! Mit welchen folgen habe ich zu rechnen?

    Bußgeldrechner
     
  3. Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein?

    Bedeutung der Schlüsselzahlen im Führerschein

     
  4. Kann man bei Ihnen ausschließlich Schnellkurse machen, oder auch "normale" Fahrschule?

    Beides ist möglich. Jeder Fahrschüler kann sich seine Führerscheinausbildung nach seinem eigenen Terminplan zusammenstellen. Man kann 1 mal pro Woche zum Unterricht kommen oder wenn man es eilig hat auch täglich. Genauso ist es bei der Fahrausbildung. Sollte eine tägliche Fahrausbildung in 2 bis 3 Wochen gewünscht sein, so ist unbedingt eine vorherige Kursplanung mit uns erforderlich.

  5. Fallen beim Schnellkurs mehr durch die Prüfung als bei anderen Fahrschulen?

    Nein, im Gegenteil. Der große Vorteil liegt in der intensiven Verzahnung von theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung. Die Durchfallquote bei der Theorie ist fast 0 und auch bei den praktischen Prüfungen ist die Erfolgsquote deutlich besser als bei einer Ausbildung mit häufigen Unterbrechungen. Durch die intensive Ausbildung ist der Lern-Effekt weit aus größer, als wenn man nur 1 oder 2 mal pro Woche zum Unterricht erscheint. Die meisten bestehen die Prüfung mit 0 Fehler, wenn man täglich zum Unterricht geht.
     
  6. Welche Dokumente benötige ich zur Führerscheinausbildung?
     
    Welche Dokumente Sie benötigen, erfahren Sie hier.

     

  7. Kann ich die Prüfungen erst mit 18/17 Jahren ablegen?

    Nein, schon früher. Hierfür gibt es gesetzlich festgelegte Fristen:
    Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
    Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
    Abweichungen von diesen Fristen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Straßenverkehrsamtes möglich. Zuständig hierfür ist das Straßenverkehrsamt des 1. Wohnsitzes des Fahrschülers. 

  8. Haben Sie auch Fahrschulen außerhalb von Leer-Ostfriesland?

    Nein. Unser Firmensitzhauptsitz ist Leer im schönen Ostfriesland. 2 nette Außenfilialen betreiben wir in Moormerland - Warsingsfehn und im Rheiderland in Weener.

  9. Wo liegt Ostfriesland?

    Ostfriesland befindet sich ganz im Norden Niedersachsens an der Nordseeküste. Grobe Richtung: Bremen, Oldenburg -> Emden, Aurich, Leer


  10. Kann ich die Fahrschule wechseln und meine Ausbildung in Ihrer Fahrschule fortsetzen?

    Ja. Dies ist ganz unbürokratisch möglich. Wir benötigen nur eine Unterschrift von Ihnen, die den Fahrschul-Wechsel bestätigt. Alles weitere erledigen wir dann. Rufen Sie uns einfach an. Der bereits absolvierte Unterricht und die gemachten Fahrstunden können bei einem Fahrschul-Wechsel angerechnet, solange die Ausbildung nicht länger als 2 Jahre her ist (lt. Fahrlehrerverband Datum der AusbBesch.)

  11. Muss ich mich bei einem Fahrschulwechsel bei meinem alten Fahrlehrer abmelden?

    Nein. Ihren alten Fahrlehrer müssen Sie nicht unbedingt verständigen. Wir benötigen nur eine Unterschrift von Ihnen, die den Fahrschul-Wechsel bestätigt. Alles weitere erledigen wir dann. Rufen Sie uns einfach an. 
     

  12. Fallen bei einem Fahrschulwechsel zusätzliche Gebühren an?
    Nein.
     

  13. Wie oft muss man zum Theorieunterricht kommen?

    Für den PKW-Führerschein müssen Sie 14x zum Theorieunterricht erscheinen. Falls Sie bereits die Führerscheinklasse A1 oder M besitzen, nur 8x. Jeder Theorieunterricht umfasst mindestens 90 Minuten, wird aber nur als 1 Einheit angerechnet.
     

  14. Was sind Sonderfahrten?

  15. Unter Sonderfahrten versteht man die gesetzlich festgelegten (Pflicht-) Fahrstunden wie Autobahn-, Überland,- und Beleuchtungsfahrstunden.

     

  16. Wie viele Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben?

    5 Überlandfahrstunden zu je 45 Minuten
    4 Autobahnfahrstunden zu je 45 Minuten
    3 Beleuchtungsfahrstunden zu je 45 Minuten


  17. Wie viele Fahrstunden benötigen im Durchschnitt die Fahrschüler?

    Unseren Erfahrungen nach liegen "normale" Anfängerfahrschüler inkl. der Sonderfahren bei insgesamt 25-30 Fahrstunden. Je nach Vorkenntnissen und Begabung des Fahrschülers, kann dieses niedriger oder höher ausfallen.

  18. Gibt es die Möglichkeit die praktische Prüfung zum gegebenen Zeitpunkt im Heimatort oder auch in Leer anzutreten, da der Geburtstag die Frist zur Prüfung um einige Tage überschreitet?

    Die praktische Prüfung wird vom Prüfer frühestens 4 Wochen vor dem 18. Geb. abgenommen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt nicht in der Hand der Fahrschulen. Nur mit schriftlicher Genehmigung vom Straßenverkehrsamtes Deines 1. Wohnsitzes, darf von dieser Regelung abgewichen werden. Da musst Du dann mit Deinem Straßenverkehrsamt verhandeln und eine gute Begründung vorbringen. Du könntest auch die Prüfung im Heimatort ablegen, was ich aber ohne weitere Fahrstunden im Heimatort nicht empfehlen würde. Denn die Ausbildung erfolgt in Leer, wo wir auch alle Prüfungsrelevanten Straßen üben werden. Bleibt ansonsten nur noch die Möglichkeit Deine Ferien zu "strecken", was sicherlich mit Schulausfall verbunden wäre, oder ein 2. Mal nach Leer zu kommen.

  19. Kann man die Theorie auch zu Hause lernen und auf den Theorieunterricht verzichten?

    Dieses geht auf gar keinen Fall! Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man den Theorieunterricht in vollem Umfang besuchen muss, eben so wie die Fahrstunden. Das ganze wird sogar behördlich regelmäßig streng überprüft. Außerdem wird im Unterricht sehr wertvolles Wissen vermittelt, was letztlich auch bei den Fahrstunden und vor allem fürs spätere Leben sehr hilfreich und wichtig ist. Natürlich muss man auch zu Hause noch etwas mit üben, dieses ersetzt aber natürlich nicht den Fahrschulunterricht.