Hier erhalten Sie alle Informationen zum Thema
Motorradführerschein
Motorradfahren ist ein herrliches Hobby. Wer könnte es
sich nicht vorstellen, an einem lauwarmen Sommerabend durch die Kurven zu
cruisen. Jedoch ist das Motorradfahren auch mit vielen Gefahren verbunden
und stellt besondere Anforderungen an den Fahrer. Deshalb ist es wichtig,
dass das Motorradfahren sowohl in der Theorie als auch in der Praxis richtig
erlernt wird. Wir nehmen Ihnen etwaige Fahrängste und vermitteln Ihnen das
erforderliche "Wissen und Können", damit Sie und Ihre Familie das
Motorradfahren mit Spaß und Freude genießen können.
Hier erhalten Sie
Antworten auf häufig gestellte Fragen
zum Thema Motorradführerschein:
Wann findet der nächste Biker-Theorieunterricht
statt?
Sa. 05.11.2011 um 13:00 Uhr - Fahrschule in Leer
Sa. 12.11.2011 um 11:45 Uhr - Fahrschule in Leer
Mit welchen Kosten muss ich für die
Motorradausbildung rechnen?
Es gibt die so genannte "kleine" und die
"große" Motorradklasse. Klasse A (beschränkt) und Klasse A (unbeschränkt). Die
Klasse A (beschränkt) ist für die ersten 2 Jahre auf 34 PS beschränkt. Nach 2
Jahren ist der Führerschein jedoch automatisch (ohne Umschreibung) offen, und
man darf auch PS-stärkere Maschinen fahren. Wenn man mindestens 25 Jahre
alt ist, so kann man auch direkt die Klasse A (unbeschränkt) machen, das
bedeutet, dass man sofort jedes Motorrad, unabhängig von der PS-Stärke fahren
darf.
Wie viele Fahrstunden sind Pflicht?
Schwierig und gefährlich könnte es werden,
wenn man in der 1. Fahrstunde sofort auf die Autobahn fahren würde. Deshalb
ist für die praktische Ausbildung ein Stufenkonzept vorgeschrieben:
Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Sonderfahrten, Reife- und
Prüfungsvorbereitungsphase.
Bei den Sonderfahrten, sind 12 Fahrstunden
vom Gesetzgeber vorgeschrieben (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrstunden).
Im Durchschnitt benötigen die meisten
Motorradfahrschüler ca. 4-15 Übungsfahrstunden zzgl. der vorgeschriebenen 12
Sonderfahrten. In seltenen Fällen können mehr Fahrstunden erforderlich werden.
Sonderregelung: Sofern man bereits den
A1-Führerschein besitzt (125er) sind nur 6 Sonderfahrten (3 Überland-, 2
Autobahn, und 1 Beleuchtungsfahrstunde) vorgeschrieben.
Falls Sie Ihren Autoführerschein bereits vor dem 01.04.1980 (bitte überprüfen
Sie Ihren Führerschein) gemacht haben, so ist die Klasse A1 (damals noch 1B -
80ccm) automatisch vorhanden.
In diesem Fall reichen Sie und bitte eine Kopie Ihres alten Führerscheins ein.
Wie viele Theorieunterrichte sind Pflicht?
Wenn man davon ausgeht, dass der
Autoführerschein bereits vorhanden ist, so sind "6 Theorieunterrichte im
Grundstoff" und "4 Zusatzunterrichte für das Motorrad-Zusatzwissen"
erforderlich.
Unter Grundstoff versteht man den "normalen"
Theorieunterricht (Lektion 1 bis 12). Man kann sich 6 beliebige Themen
aus dem Grundstoff heraussuchen. Bitte beachten Sie, dass die Lektionen 13 + 14 (Zusatzwissen für die
PKW-Klasse B) nicht für die Motorradausbildung angerechnet werden können.
Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Themenplan.
Die 4 vorgeschriebenen Zusatzunterrichte für
die Motorradausbildung finden nach Absprache mit den Motorradfahrschülern
statt.
Wie lange dauert die Motorradausbildung?
Das Straßenverkehrsamt benötigt ca. 3-4
Wochen, um die Theorieprüfung zu genehmigen. Wenn Sie Urlaub haben und Ihre
Papiere
rechtzeitig vorher eingereicht haben, so können wir die Ausbildung per
Intensivkurs schnellstens in 10 bis 14 Tagen durchführen. Ohne Urlaub
kommt es darauf an, wie schnell Sie Ihre Theorieeinheiten absolvieren. Falls
Sie nur 1x pro Woche zum Unterricht erscheinen dauert die Ausbildung
entsprechend länger, als wenn Sie mehrmals die Woche den Theorieunterricht
besuchen.
Ja. Eine Motorradausbildung mit Jeanshose wäre
ziemlich fahrlässig. Aufgrund der verschiedenen Größen und auch aus
hygienischen Gründen, sollte jeder Fahrschüler seine eigene Schutzbekleidung
mitbringen. Als Mindestausstattung benötigen Sie eine Motorradjacke + Hose +
Handschuhe,
sowie geeignetes Schuhwerk. Für die Fahrprüfung ist es vorgeschrieben, dass
die Schuhe den Knöchel bedecken. Helme und Handschuhe sind in verschiedenen
Größen in der Fahrschule vorhanden.
Ist auch eine Motorradausbildung im Herbst oder
Winter möglich?
Dies ist nicht zu empfehlen, aber
sofern das Wetter mitspielt, prinzipiell möglich. Jedoch macht das
Motorradfahren bei kühleren Temperaturen weit weniger Spaß als im Hochsommer.
Sie benötigen besonders warme Motorrad-Schutzbekleidung! Zu beachten ist noch, dass die
Fahrstunden nur stattfinden dürfen, wenn es nicht zu
kalt wird. Bei Temperaturen unter 7 Grad dürfen keine Fahrstunden
durchgeführt werden und keine
Motorradprüfungen vom TÜV abgenommen werden. Selbst wenn es noch nicht ganz so kühl
ist, liegt es im Ermessen des Fahrprüfers, ob einen Motorradprüfung im Winter
abgenommen wird oder nicht. Bei einer "Winterprüfung" besteht somit für den Fahrschüler ein gewisses
Risiko bzgl. der Prüfungs- und TÜV-Gebühren. Wir weisen darauf hin, dass
vereinbarte Motorradfahrstunden, die im Herbst/Winter aufgrund schlechter
Witterungsverhältnisse ausfallen müssen, berechnet werden müssen. Wir
empfehlen Ihnen, dass Sie die Wettervorhersage beachten:
Hier gehts zum Fahrschul-Wetter in Leer
Welche Maschinen benutzen Sie für die
Motorradausbildung?
Für die Klasse A (beschränkt) benutzen wir die
"Virago 535ccm" von Yamaha. Die Virago ist sehr anfängerfreundlich und auch
für kleinere, zierliche Fahrschüler/innen sehr gut geeignet:
Für die Klasse A (unbeschränkt) benutzen wir
die "FZ6 600ccm" mit ABS von Yamaha. Die FZ6 ist eine klasse
Ausbildungsmaschine und bietet viel Spaß für jeden Fahrertyp:
Ist es möglich, dass man seine eigene Maschine für
die Motorradausbildung benutzt?
Dieses ist theoretisch möglich, jedoch nicht
unbedingt zu empfehlen. Man benötigt von seiner Haftpflichtversicherung eine
schriftliche Bestätigung, dass das Motorrad für die Fahrschulausbildung
benutzt werden darf. Des weiteren muss die Maschine die Anforderungen für die
Prüfung erfüllen. Hierfür muss der Prüfer vom TÜV das Motorrad vor der Prüfung
überprüfen. Für die Klasse A (beschränkt) müssen beispielsweise mind. 60 PS
vorhanden sein. Besser ist es, wenn man die Fahrschulmaschine benutzt, welche dem Fahrlehrer
und Fahrprüfer bekannt ist.
Ich würde gerne bald eine eigene Maschine kaufen.
Können Sie mir einen Händler empfehlen?