Herzlich Willkommen bei Fahrschule Wachsmann - der preiswerten FERIENFHAHRSCHULE in Leer Ostfriesland (Niedersachsen an der Nordsee)- Thema: Führerschein, Schnellkurse , Turbofahrschule , Turbokurs , Crashkurs , Intensivkurse , Schnellkurse , Ferienfahrschule, Ostfriesland, Moormerland, Weener, Leer


Hier erhalten Sie alle Informationen zum Thema Motorradführerschein

 

Motorradfahren ist ein herrliches Hobby. Wer könnte es sich nicht vorstellen, an einem lauwarmen Sommerabend durch die Kurven zu cruisen. Jedoch ist das Motorradfahren auch mit vielen Gefahren verbunden und stellt besondere Anforderungen an den Fahrer. Deshalb ist es wichtig, dass das Motorradfahren sowohl in der Theorie als auch in der Praxis richtig erlernt wird. Wir nehmen Ihnen etwaige Fahrängste und vermitteln Ihnen das erforderliche "Wissen und Können", damit Sie und Ihre Familie das Motorradfahren mit Spaß und Freude genießen können.

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Motorradführerschein:
 

Wann findet der nächste Biker-Theorieunterricht statt?
 
  • Sa. 05.11.2011 um 13:00 Uhr - Fahrschule in Leer
  • Sa. 12.11.2011 um 11:45 Uhr - Fahrschule in Leer
     
Mit welchen Kosten muss ich für die Motorradausbildung rechnen?
Welche Motorradklassen gibt es?
  • Es gibt die so genannte "kleine" und die "große" Motorradklasse. Klasse A (beschränkt) und Klasse A (unbeschränkt). Die Klasse A (beschränkt) ist für die ersten 2 Jahre auf 34 PS beschränkt. Nach 2 Jahren ist der Führerschein jedoch automatisch (ohne Umschreibung) offen, und man darf auch PS-stärkere Maschinen fahren. Wenn man mindestens 25 Jahre alt ist, so kann man auch direkt die Klasse A (unbeschränkt) machen, das bedeutet, dass man sofort jedes Motorrad, unabhängig von der PS-Stärke fahren darf.
Wie viele Fahrstunden sind Pflicht?
  • Schwierig und gefährlich könnte es werden, wenn man in der 1. Fahrstunde sofort auf die Autobahn fahren würde. Deshalb ist für die praktische Ausbildung ein Stufenkonzept vorgeschrieben:
    Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, Sonderfahrten, Reife- und Prüfungsvorbereitungsphase.
  • Bei den Sonderfahrten, sind 12 Fahrstunden vom Gesetzgeber vorgeschrieben (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrstunden).
  • Im Durchschnitt benötigen die meisten Motorradfahrschüler ca. 4-15 Übungsfahrstunden zzgl. der vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten. In seltenen Fällen können mehr Fahrstunden erforderlich werden.
     
  • Sonderregelung: Sofern man bereits den A1-Führerschein besitzt (125er) sind nur 6 Sonderfahrten (3 Überland-, 2 Autobahn, und  1 Beleuchtungsfahrstunde) vorgeschrieben.
    Falls Sie Ihren Autoführerschein bereits vor dem 01.04.1980 (bitte überprüfen Sie Ihren Führerschein) gemacht haben, so ist die Klasse A1 (damals noch 1B - 80ccm) automatisch vorhanden.
    In diesem Fall reichen Sie und bitte eine Kopie Ihres alten Führerscheins ein.
Wie viele Theorieunterrichte sind Pflicht?
  • Wenn man davon ausgeht, dass der Autoführerschein bereits vorhanden ist, so sind "6 Theorieunterrichte im Grundstoff" und "4 Zusatzunterrichte für das Motorrad-Zusatzwissen" erforderlich.
  • Unter Grundstoff versteht man den "normalen" Theorieunterricht (Lektion 1 bis 12). Man kann sich 6 beliebige Themen aus dem Grundstoff heraussuchen.
    Bitte beachten Sie, dass die Lektionen 13 + 14 (Zusatzwissen für die PKW-Klasse B) nicht für die Motorradausbildung angerechnet werden können.
    Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Themenplan.
  • Die 4 vorgeschriebenen Zusatzunterrichte für die Motorradausbildung finden nach Absprache mit den Motorradfahrschülern statt.
Wie lange dauert die Motorradausbildung?
  • Das Straßenverkehrsamt benötigt ca. 3-4 Wochen, um die Theorieprüfung zu genehmigen. Wenn Sie Urlaub haben und Ihre Papiere rechtzeitig vorher eingereicht haben, so können wir die Ausbildung per Intensivkurs schnellstens in 10 bis 14 Tagen durchführen. Ohne Urlaub kommt es darauf an, wie schnell Sie Ihre Theorieeinheiten absolvieren. Falls Sie nur 1x pro Woche zum Unterricht erscheinen dauert die Ausbildung entsprechend länger, als wenn Sie mehrmals die Woche den Theorieunterricht besuchen.
Welche Fragebögen benötige ich zum Lernen?
Benötige ich eigene Schutzbekleidung?
  • Ja. Eine Motorradausbildung mit Jeanshose wäre ziemlich fahrlässig. Aufgrund der verschiedenen Größen und auch aus hygienischen Gründen, sollte jeder Fahrschüler seine eigene Schutzbekleidung mitbringen. Als Mindestausstattung benötigen Sie eine Motorradjacke + Hose + Handschuhe, sowie geeignetes Schuhwerk. Für die Fahrprüfung ist es vorgeschrieben, dass die Schuhe den Knöchel bedecken. Helme und Handschuhe sind in verschiedenen Größen in der Fahrschule vorhanden.
Ist auch eine Motorradausbildung im Herbst oder Winter möglich?
  • Dies ist nicht zu empfehlen, aber sofern das Wetter mitspielt, prinzipiell möglich. Jedoch macht das Motorradfahren bei kühleren Temperaturen weit weniger Spaß als im Hochsommer. Sie benötigen besonders warme Motorrad-Schutzbekleidung! Zu beachten ist noch, dass die Fahrstunden nur stattfinden dürfen, wenn es nicht zu kalt wird. Bei Temperaturen unter 7 Grad dürfen keine Fahrstunden durchgeführt werden und keine Motorradprüfungen vom TÜV abgenommen werden. Selbst wenn es noch nicht ganz so kühl ist, liegt es im Ermessen des Fahrprüfers, ob einen Motorradprüfung im Winter abgenommen wird oder nicht. Bei einer "Winterprüfung" besteht somit für den Fahrschüler ein gewisses Risiko bzgl. der Prüfungs- und TÜV-Gebühren. Wir weisen darauf hin, dass vereinbarte Motorradfahrstunden, die im Herbst/Winter aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse ausfallen müssen, berechnet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die Wettervorhersage beachten: Hier gehts zum Fahrschul-Wetter in Leer
Welche Maschinen benutzen Sie für die Motorradausbildung?
  • Für die Klasse A (beschränkt) benutzen wir die "Virago 535ccm" von Yamaha. Die Virago ist sehr anfängerfreundlich und auch für kleinere, zierliche Fahrschüler/innen sehr gut geeignet:
     
  • Für die Klasse A (unbeschränkt) benutzen wir die "FZ6 600ccm" mit ABS von Yamaha. Die FZ6 ist eine klasse Ausbildungsmaschine und bietet viel Spaß für jeden Fahrertyp:
     
Ist es möglich, dass man seine eigene Maschine für die Motorradausbildung benutzt?
  • Dieses ist theoretisch möglich, jedoch nicht unbedingt zu empfehlen. Man benötigt von seiner Haftpflichtversicherung eine schriftliche Bestätigung, dass das Motorrad für die Fahrschulausbildung benutzt werden darf. Des weiteren muss die Maschine die Anforderungen für die Prüfung erfüllen. Hierfür muss der Prüfer vom TÜV das Motorrad vor der Prüfung überprüfen. Für die Klasse A (beschränkt) müssen beispielsweise mind. 60 PS vorhanden sein. Besser ist es, wenn man die Fahrschulmaschine benutzt, welche dem Fahrlehrer und Fahrprüfer bekannt ist.
Ich würde gerne bald eine eigene Maschine kaufen. Können Sie mir einen Händler empfehlen?