Herzlich Willkommen bei Fahrschule Wachsmann - der preiswerten FERIENFHAHRSCHULE in Leer Ostfriesland (Niedersachsen an der Nordsee)- Thema: Führerschein, Schnellkurse , Turbofahrschule , Turbokurs , Crashkurs , Intensivkurse , Schnellkurse , Ferienfahrschule, Ostfriesland, Moormerland, Weener, Leer

Hier erhalten Sie alle Informationen zum Thema Führerscheinantrag, Papiere und 1.Hilfe
 

Wer einen Führerschein machen möchte, muss beim Straßenverkehrsamt des 1. Wohnsitzes des Fahrschülers ein Antrag auf Fahrerlaubnis stellen. Hierzu muss man wissen, dass das Straßenverkehrsamt je nach Landkreis, ca. 4 bis 8 Wochen benötigt, um die Theorieprüfung zu genehmigen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man den Führerscheinantrag mit einer entsprechenden Vorlaufzeit vor dem angestrebten Prüfungstermin beim Straßenverkehrsamt einreicht. Wenn Sie die Papiere beim Straßenverkehrsamt einreichen, fragen Sie bitte freundlich nach, wie lange es bei Ihrem Straßenverkehrsamt bis zur Prüfungsgenehmigung dauern wird (das Verkehrsamt Leer benötigt ca. 3-4 Wochen). Sollte das Verkehrsamt bei einem Fahrschüler polizeiliche Auffälligkeiten feststellen, so kann sich die Bearbeitungszeit ggf. erheblich verlängern.

 

Welche Papiere benötige ich für den Führerscheinantrag?
  • Für die Führerscheinausbildung benötigen Sie folgende Dokumente:
    O Antragsformular - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (bekommen Sie in Ihrer Fahrschule)
    O 1 Pass-Foto
    O 1 Sehtest (vom Optiker - darf nicht älter als 2 Jahre)
    O 1.Hilfe-Bescheinigung (Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als 01.07.1991 - Auswärtige Ferienfahrschüler müssen den Kurs bereits im Vorfeld schon zu Hause machen!
    )
    O beidseitige Kopie Ihres bisherigen Führerscheins (nur bei Erweiterung - sofern Sie bereits einen Führerschein haben)
    O beidseitige Kopie vom Personalausweis
    O Das Straßenverkehrsamt berechnet für die Bearbeitung der Antragspapiere ca. 43,40 Euro
     
  • Bei Führerschein mit 17 noch zusätzlich:
    O Antragsformular - Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 (bekommen Sie in Ihrer Fahrschule)
    O pro Begleitperson (beidseitige Kopie vom Personalausweis)
    O pro Begleitperson (beidseitige Kopie vom Führerschein)
     
  • Bei ausländischen Fahrschülern noch zusätzlich:
    O ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
    O Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde
    O falls vorhanden - ausländischen Führerschein im Original + amtliche Übersetzung (siehe ADAC -> in Leer im Reisebüro im Ceka in der Mühlenstraße -> Telefon 0491-61004)
Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?
  • Das Straßenverkehrsamt akzeptiert sogar Bescheinigungen, die nicht älter sind als 01.07.1991.
  • Sollten Sie bereits einen Führerschein nach dem 01.07.1991 gemacht haben, so muss keine Bescheinigung eingereicht werden.
  • Viele denken, dass der Schein nur 2 Jahre gültig ist. Dieses ist jedoch nur eine Empfehlung. Für den Führerscheinantrag darf sie bis zu 10 Jahre alt sein.
  • Wer innerhalb der letzten 10 Jahre bereits einen Führerschein gemacht hat (z. B. Moped), braucht bei einer Erweitung des Führerscheins normalerweise keine neue Bescheinigung einreichen.
Sind für den Führerschein auch Erste-Hilfe-Bescheingiungen von der Bundeswehr oder von einer beruflichen Ausbildung gültig?
  • In der Regel ja. Sofern die Bescheinigung nicht älter sind als 10 Jahre ist.
  • Am besten gleich nachschauen, ob die Bescheinigung noch auffindbar ist. Bei einigen Anbietern kann man ggf. eine Kopie anfordern.
Was ist der Unterschied zwischen Erste-Hilfe und Sofortmaßnahmen am Unfallort?
  • Der "Sofortmaßnahmen am Unfallort"-Kurs ist der "kleine" Kurs. Er dauert nur 6 Stunden und wird an 1 Tag abgehandelt. Dieser Kurs reicht für den Autoführerschein oder Motorradführerschein aus.
  • Der "Erste-Hilfe"-Kurs ist der "große" Kurs. Er dauert 16 Stunden bzw. 8 Doppelstunden. Diesen benötigt man z. B. für den LKW-Führerschein.
Was muss ich zum Erste-Hilfe / Sofortmaßnahmen am Unfallort- Kurs beachten?
  • Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Pünktlich da sein. Viele Anbieter arbeiten ohne Voranmeldung. Der Kurs ist dann voll, wenn alle Stühle besetzt sind.
  • Je nach Anbieter liegen die Kosten je nach Anbieter zwischen 20,- und 35,- Euro.
    Das Geld muss in der Regel direkt vor Ort bei Kursbeginn bezahlt werden.
  • Bei einigen Erste-Hilfe-Kursanbietern kann man auch gleich den Sehtest + Foto mitmachen. Dieses kostet dann ca. 10,- bis 15,- Euro extra.
  • Es gibt Krankenkassen, die einen Erste-Hilfe-Kurs fördern bzw. bezahlen. Einfach mal bei Deiner Krankenkasse anrufen und fragen.
Erste-Hilfe-Kurse in Leer und Umgebung
Veranstalter Deutsche Unfallhilfe Johanniter-Unfall-Hilfe
Kurs-Art Sofortmaßnamen am Unfallort Sofortmaßnamen am Unfallort
Ort Achtung: Dieser Kurs läuft nicht mehr am Bahnhof!
Neue Adresse in der Fußgängerzone bei Bockstiegel:
Studienkreis Leer
Mühlenstraße 129
Fußgängerzone, am Schuhhaus Bockstiegel
TÜV-Station Leer in der Ringstraße
(Hintereingang vom TÜV-Gebäude gegenüber vom "kleinen Multi-Nord")
Termin jeden Samstag 8:30 bis 15:00 Uhr
(ggf. Urlaubszeiten beachten)
jeden Samstag 13:00 bis 19:00 Uhr
(ggf. Urlaubszeiten beachten)
Anmeldung vorherige Anmeldung nicht erforderlich vorherige Anmeldung nicht erforderlich
weitere Infos

http://www.deutsche-unfallhilfe.de/html/sofortmn/orte.html

http://www.johanniter.de
Nähere Informationen gibt es unter Telefon 04954/990310 oder 0174/3736183
E-Mail: ov-moormerland@juh-nds-br.de

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16-Stündiger-Erste-Hilfe-Kurs in Leer-

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