Wer einen Führerschein machen möchte, muss beim
Straßenverkehrsamt des 1. Wohnsitzes des Fahrschülers ein Antrag auf
Fahrerlaubnis stellen. Hierzu muss man wissen, dass das Straßenverkehrsamt
je nach Landkreis, ca. 4 bis 8 Wochen benötigt, um die Theorieprüfung zu
genehmigen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man den Führerscheinantrag mit
einer entsprechenden Vorlaufzeit vor dem angestrebten Prüfungstermin beim
Straßenverkehrsamt einreicht. Wenn Sie die Papiere beim Straßenverkehrsamt
einreichen, fragen Sie bitte freundlich nach, wie lange es bei Ihrem
Straßenverkehrsamt bis zur Prüfungsgenehmigung dauern wird (das Verkehrsamt
Leer benötigt ca. 3-4 Wochen). Sollte das Verkehrsamt bei einem Fahrschüler
polizeiliche Auffälligkeiten feststellen, so kann sich die Bearbeitungszeit
ggf. erheblich verlängern.
Welche Papiere benötige ich für den
Führerscheinantrag?
Für die Führerscheinausbildung benötigen Sie folgende
Dokumente: O Antragsformular - Antrag auf Erteilung einer
Fahrerlaubnis (bekommen Sie in Ihrer Fahrschule)
O 1 Pass-Foto
O 1 Sehtest (vom Optiker - darf nicht älter als 2 Jahre)
O 1.Hilfe-Bescheinigung (Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als 01.07.1991 - Auswärtige Ferienfahrschüler müssen den
Kurs bereits im Vorfeld schon zu Hause machen!)
O beidseitige Kopie Ihres bisherigen Führerscheins (nur bei Erweiterung -
sofern Sie bereits einen Führerschein haben)
O beidseitige Kopie vom Personalausweis
O Das Straßenverkehrsamt berechnet für die Bearbeitung der Antragspapiere ca.
43,40 Euro
Bei Führerschein mit 17 noch zusätzlich:
O Antragsformular - Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 (bekommen Sie in Ihrer
Fahrschule) O pro Begleitperson (beidseitige Kopie vom Personalausweis)
O pro Begleitperson (beidseitige Kopie vom Führerschein)
Bei ausländischen Fahrschülern noch zusätzlich:
O ausführliche Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
O Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde
O falls vorhanden - ausländischen Führerschein im Original + amtliche Übersetzung
(siehe ADAC -> in Leer im
Reisebüro im
Ceka in der Mühlenstraße -> Telefon 0491-61004)
Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?
Das Straßenverkehrsamt akzeptiert sogar
Bescheinigungen, die nicht älter sind als 01.07.1991.
Sollten Sie bereits einen Führerschein nach
dem 01.07.1991 gemacht haben, so muss keine Bescheinigung eingereicht
werden.
Viele denken, dass der Schein nur 2 Jahre
gültig ist. Dieses ist jedoch nur eine Empfehlung. Für den Führerscheinantrag
darf sie bis zu 10 Jahre alt sein.
Wer innerhalb der letzten 10 Jahre bereits
einen Führerschein gemacht hat (z. B. Moped), braucht bei einer Erweitung des
Führerscheins normalerweise keine neue Bescheinigung einreichen.
Sind für den Führerschein auch
Erste-Hilfe-Bescheingiungen von der Bundeswehr oder von einer beruflichen
Ausbildung gültig?
In der Regel ja. Sofern die Bescheinigung
nicht älter sind als 10 Jahre ist.
Am besten gleich nachschauen, ob die
Bescheinigung noch auffindbar ist. Bei einigen Anbietern kann man ggf. eine
Kopie anfordern.
Was ist der Unterschied zwischen Erste-Hilfe und
Sofortmaßnahmen am Unfallort?
Der "Sofortmaßnahmen am Unfallort"-Kurs ist
der "kleine" Kurs. Er dauert nur 6 Stunden und wird an 1 Tag abgehandelt.
Dieser Kurs reicht für den Autoführerschein oder Motorradführerschein aus.
Der "Erste-Hilfe"-Kurs ist der "große" Kurs.
Er dauert 16 Stunden bzw. 8 Doppelstunden. Diesen benötigt man z. B. für den
LKW-Führerschein.
Was muss ich zum Erste-Hilfe / Sofortmaßnahmen am
Unfallort- Kurs beachten?
Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Pünktlich da sein. Viele Anbieter arbeiten
ohne Voranmeldung. Der Kurs ist dann voll, wenn alle Stühle besetzt sind.
Je nach Anbieter liegen die Kosten je nach
Anbieter zwischen 20,- und 35,- Euro.
Das Geld muss in der Regel direkt vor Ort bei Kursbeginn bezahlt werden.
Bei einigen Erste-Hilfe-Kursanbietern kann man
auch gleich den Sehtest + Foto mitmachen. Dieses kostet dann ca. 10,- bis 15,-
Euro extra.
Es gibt Krankenkassen, die einen
Erste-Hilfe-Kurs fördern bzw. bezahlen. Einfach mal bei Deiner Krankenkasse
anrufen und fragen.
Achtung: Dieser Kurs läuft nicht mehr am Bahnhof!
Neue Adresse in der Fußgängerzone bei Bockstiegel: Studienkreis Leer
Mühlenstraße 129
Fußgängerzone, am Schuhhaus Bockstiegel
TÜV-Station Leer in der Ringstraße
(Hintereingang vom TÜV-Gebäude gegenüber vom "kleinen Multi-Nord")
Termin
jeden Samstag 8:30 bis 15:00 Uhr
(ggf. Urlaubszeiten beachten)
jeden Samstag 13:00 bis 19:00 Uhr
(ggf. Urlaubszeiten beachten)